Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ac telebusiness GmbH  01.01.2026

 

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der ac telebusiness GmbH („ac telebusiness“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

1.2 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ac telebusiness hat deren Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

 

1.3 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Preisblätter, Projektunterlagen sowie produktbezogene Besonderen Bedingungen gehen diesen AGB im Fall von Widersprüchen vor.

 

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsschluss sollen in Textform erfolgen.

 


2. Vertragsgegenstand und Leistungsarten

 

2.1 ac telebusiness erbringt je nach Vereinbarung insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Telekommunikation,
  • Cloud-Telefonie und Unified-Communications-Lösungen,
  • Software- und Lizenzlösungen,
  • Beratungsleistungen,
  • Projekt- und Implementierungsleistungen,
  • Support- und Serviceleistungen,
  • Lieferung von Hardware,
  • Vermittlung und Koordination von Leistungen Dritter.

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Auftrag, produktbezogenen Bedingungen sowie ergänzenden Vereinbarungen.

 

2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform als Werkleistung oder erfolgsbezogene Zusage vereinbart, schuldet ac telebusiness eine Dienstleistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, technischen oder betrieblichen Erfolg.

 

2.4 Öffentliche Äußerungen, Werbung, Präsentationen oder Angaben in allgemeinen Unterlagen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie dar, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 


3. Vertragsschluss

 

3.1 Angebote von ac telebusiness sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • Annahme eines Angebots des Kunden durch Auftragsbestätigung in Textform,
  • Gegenzeichnung eines Angebots von ac telebusiness durch den Kunden,
  • Bereitstellung der Leistung,
  • Lieferung der Ware,
  • Beginn der Ausführung der Leistung.

3.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

 


4. Leistungen Dritter / Vermittelte Leistungen

 

4.1 Soweit ac telebusiness Leistungen von Drittanbietern vermittelt, weiterveräußert, koordiniert oder in Gesamtlösungen einbindet, gelten für diese Drittleistungen vorrangig die jeweiligen Vertrags-, Nutzungs-, Lizenz-, Service- und Datenschutzbedingungen des Drittanbieters.

 

4.2 Sofern ac telebusiness lediglich als Vermittler oder Integrator auftritt, kommt das Vertragsverhältnis über die Drittleistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

 

4.3 ac telebusiness haftet nicht für Leistungsstörungen, Leistungsunterbrechungen, Verfügbarkeiten, Sicherheitsvorfälle, Preisänderungen, Supportqualität oder Produktänderungen des Drittanbieters, soweit diese nicht von ac telebusiness zu vertreten sind.

 

4.4 Unberührt bleibt die Haftung von ac telebusiness für eigenes Verschulden, insbesondere bei fehlerhafter Beratung, Auswahl, Projektierung, Koordination oder schuldhafter Pflichtverletzung.

 


5. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

5.1 Der Kunde stellt auf eigene Kosten und rechtzeitig alle Voraussetzungen sicher, die für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere:

  • technische Einsatz- und Betriebsbereitschaft der Kundensysteme,
  • Stromversorgung, Internetanbindung und Netzwerkinfrastruktur,
  • Bereitstellung erforderlicher Informationen, Daten, Dokumente und Ansprechpartner,
  • Gewährung notwendiger Zugänge, Freigaben und Rechte,
  • Durchführung vereinbarter Mitwirkungshandlungen, Tests, Freigaben und Abnahmen,
  • unverzügliche Meldung erkannter Störungen, Mängel und Sicherheitsvorfälle.

5.2 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände, Wartezeiten, Zusatzleistungen oder Verzögerungskosten werden nach den vereinbarten, hilfsweise nach den üblichen Sätzen von ac telebusiness gesondert vergütet.

 

5.3 ac telebusiness ist berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, solange erforderliche Mitwirkungen des Kunden ausstehen und die Leistung hierdurch wesentlich erschwert oder unmöglich wird.

 


6. Termine, Fristen, Leistungserbringung

 

6.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.

 

6.2 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen zumutbar sind.

 

6.3 Fristen beginnen nicht, bevor der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht, vereinbarte Anzahlungen geleistet und erforderliche Unterlagen vollständig zur Verfügung gestellt hat.

 

6.4 Bei nachträglichen Änderungswünschen des Kunden verschieben sich Termine und Fristen angemessen.

 


7. Change Requests / Änderungen des Leistungsumfangs

 

7.1 Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, prüft ac telebusiness die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit.

 

7.2 Bis zur Einigung über die Änderung ist ac telebusiness berechtigt, die Arbeiten nach dem bisherigen Vertragsstand fortzuführen.

 

7.3 Änderungen des Leistungsumfangs, daraus resultierende Mehraufwände, Zusatzkosten sowie Terminverschiebungen sind gesondert zu vereinbaren.

 


8. Abnahme bei Projekt- und Werkleistungen

 

8.1 Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, hat der Kunde die Leistung unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen und abzunehmen, sofern keine abnahmehindernden wesentlichen Mängel vorliegen.

 

8.2 ac telebusiness kann dem Kunden für die Abnahme eine angemessene Frist setzen.

 

8.3 Die Abnahme gilt insbesondere als erfolgt, wenn

  • der Kunde die Leistung produktiv nutzt,
  • der Kunde nicht innerhalb angemessener Frist unter konkreter Beschreibung wesentlicher Mängel die Abnahme verweigert,
  • der Kunde auf eine entsprechende Aufforderung von ac telebusiness nicht reagiert.

8.4 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 


9. Preise, Vergütung, Nebenkosten

 

9.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

9.2 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Zusatzleistungen, Mehraufwände, Spesen, Reisezeiten, Fahrtkosten, Versandkosten, Fremdkosten und von Dritten verursachte Zusatzkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

 

9.3 Leistungen nach Aufwand werden nach tatsächlichem Anfall abgerechnet.

 

9.4 Dauerschuldverhältnisse und laufende Serviceleistungen können bei gestiegenen Personal-, Lizenz-, Energie-, Carrier-, Beschaffungs- oder Fremdkosten mit angemessener Ankündigungsfrist angepasst werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und kein Festpreis für eine feste Laufzeit vereinbart wurde.

 


10. Zahlungsbedingungen

 

10.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

10.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei ac telebusiness.

 

10.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

10.4 Im Fall des Zahlungsverzugs oder begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist ac telebusiness unbeschadet weiterer Rechte berechtigt,

  • Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen,
  • offene Leistungen bis zur Klärung zurückzuhalten,
  • Zugänge vorübergehend zu sperren, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist,
  • laufende Leistungen auszusetzen,
  • nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist außerordentlich zu kündigen.

10.5 Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, soweit diese nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

10.6 ac telebusiness ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen, sodann auf Kosten, Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

 


11. Eigentumsvorbehalt

 

11.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum von ac telebusiness.

 

11.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an ac telebusiness ab. ac telebusiness nimmt die Abtretung an.

 

11.3 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung widerruflich ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ac telebusiness ordnungsgemäß nachkommt.

 

11.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ac telebusiness berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn ac telebusiness dies ausdrücklich erklärt.

 


12. Gefahrübergang, Versand, Wareneingang, Rügepflicht

 

12.1 Soweit Ware versendet wird, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen auf den Kunden über, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht.

 

12.2 Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

 

12.3 Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gilt ergänzend die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB. Der Kunde hat gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen; verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

 


13. Verfügbarkeit, Wartung, höhere Gewalt

 

13.1 Bei Telekommunikations-, Cloud- und sonstigen onlinebasierten Leistungen schuldet ac telebusiness keine unterbrechungsfreie oder jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Service Level vereinbart ist.

 

13.2 Betriebsunterbrechungen, Einschränkungen und Ausfälle können insbesondere entstehen durch:

  • Wartungsfenster,
  • Updates und Sicherheitsmaßnahmen,
  • Störungen von Leitungen, Rechenzentren oder Netzen,
  • Ausfälle von Drittanbietern, Carriern, Plattformen oder Vorlieferanten,
  • Angriffe auf IT-Systeme,
  • höhere Gewalt.

13.3 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Pandemien, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Krieg, terroristische Ereignisse, Cyberangriffe erheblichen Ausmaßes, behördliche Maßnahmen, Energieausfälle sowie Ausfälle öffentlicher Telekommunikations- und Datennetze.

 

13.4 Für die Dauer und im Umfang eines Ereignisses höherer Gewalt oder sonstiger nicht von ac telebusiness zu vertretender Umstände ruhen die Leistungspflichten. Fristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

 


14. Mängelrechte / Gewährleistung

 

14.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB nichts wirksam Abweichendes geregelt ist.

 

14.2 Bei Dienstleistungen schuldet ac telebusiness die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.

 

14.3 Bei Werkleistungen hat ac telebusiness das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Der Kunde hat einen Mangel nachvollziehbar zu beschreiben und bei der Fehleranalyse in angemessenem Umfang mitzuwirken.

 

14.4 Bei Kaufverträgen über Hardware hat ac telebusiness bei berechtigten Mängeln nach eigener Wahl das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig.

 

14.5 Mängelansprüche entfallen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürlicher Abnutzung, eigenmächtigen Änderungen, Eingriffen in System- oder Softwarestände, fehlenden Updates, nicht reproduzierbaren Fehlern oder Betriebsbedingungen außerhalb der vereinbarten Spezifikation, sofern der Mangel hierauf beruht.

 

14.6 Offensichtliche Mängel bei kaufmännischen Geschäften sind nach Maßgabe von § 377 HGB unverzüglich zu rügen.

 

14.7 Die Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln kann, soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall von Vorsatz, Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder ein Bauwerksbezug vorliegt, eine Verkürzung auf ein Jahr vereinbart werden, sofern der jeweilige Vertragstyp dies zulässt und keine zwingenden gesetzlichen Fristen entgegenstehen. Gesetzlich besonders geregelte Fristen, insbesondere nach § 438 BGB und § 634a BGB, bleiben im Übrigen unberührt.

 


15. Haftung

 

15.1 ac telebusiness haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

15.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von ac telebusiness auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Inhaltskontrolle von AGB im unternehmerischen Verkehr erfolgt über § 307 BGB; § 309 BGB ist dabei wertungsmäßig zu berücksichtigen.

 

15.3 Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

 

15.4 Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern nicht eine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

15.5 Für Datenverlust haftet ac telebusiness bei einfacher Fahrlässigkeit nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.

 

15.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von ac telebusiness.

 

15.7 Eine weitergehende Haftung von ac telebusiness besteht nicht. Die Beschränkung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden ist von der Rechtsprechung im Grundsatz anerkannt; weitergehende starre AGB-Kappungen sind dagegen deutlich risikoreicher.

 


16. Software, Lizenzen, Nutzungsrechte

 

16.1 Soweit Software, Zugänge, Konfigurationen, Dokumentationen oder sonstige Arbeitsergebnisse bereitgestellt werden, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in dem vertraglich vereinbarten Umfang.

 

16.2 Das Nutzungsrecht steht, soweit rechtlich zulässig, unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

16.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, Software oder Arbeitsergebnisse zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder ausdrücklich vereinbart ist.

 

16.4 Für Software und cloudbasierte Lösungen Dritter gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers oder Anbieters.

 

16.5 Quellcodes sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 


17. Rechte an Arbeitsergebnissen / Zurückbehaltungsrecht

 

17.1 An Angeboten, Konzepten, Kalkulationen, Projektunterlagen, Dokumentationen, Skripten, Konfigurationen und sonstigen Unterlagen behält sich ac telebusiness sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor.

 

17.2 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Vergütung ist ac telebusiness berechtigt, die Überlassung, Freischaltung oder Herausgabe von Arbeitsergebnissen zurückzuhalten, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

 


18. Vertraulichkeit

 

18.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdenden vertraulichen Informationen zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des jeweiligen Vertrags zu verwenden.

 

18.2 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die

  • allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • von einem Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

18.3 Mitarbeiter und eingesetzte Dritte sind entsprechend zu verpflichten.

 


19. Datenschutz

 

19.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.

 

19.2 Soweit ac telebusiness personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

 

19.3 Der Kunde bleibt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm veranlasste Verarbeitung personenbezogener Daten.

 

19.4 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten über die von ac telebusiness bereitgestellten Systeme rechtmäßig erfolgt und erforderliche Einwilligungen, Rechtsgrundlagen, Informationen und Weisungen vorliegen.

 


20. Laufzeit, Kündigung, Sperrung

 

20.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder den produktbezogenen Bedingungen.

 

20.2 Bei Dauerschuldverhältnissen verlängert sich der Vertrag nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

 

20.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

20.4 Ein wichtiger Grund liegt für ac telebusiness insbesondere vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist,
  • der Kunde schwerwiegend gegen Mitwirkungspflichten verstößt,
  • der Kunde Leistungen missbräuchlich, rechtswidrig oder vertragswidrig nutzt,
  • die Fortsetzung des Vertrags wegen Compliance-, Sicherheits- oder Sanktionsrisiken unzumutbar ist.

20.5 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

 


21. Referenznennung

 

ac telebusiness ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Abstimmung in angemessenem Umfang als Referenz zu benennen, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht und keine Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

 


22. Abtretung und Vertragsübertragung

 

22.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von ac telebusiness auf Dritte übertragen.

 

22.2 ac telebusiness ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder geeignete Erfüllungsgehilfen zu übertragen, soweit hierdurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

 


23. Exportkontrolle, Compliance

 

23.1 Der Kunde gewährleistet, dass die Nutzung der Leistungen nicht gegen anwendbare gesetzliche Vorschriften, Exportkontroll-, Sanktions-, Telekommunikations-, Urheber- oder Datenschutzbestimmungen verstößt.

 

23.2 ac telebusiness ist berechtigt, Leistungen zu verweigern, auszusetzen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, soweit gesetzliche oder behördliche Vorgaben dies erfordern oder ein erheblicher Compliance-Verstoß vorliegt.

 


24. Schlussbestimmungen

 

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

24.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz von ac telebusiness. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Eine Gerichtsstandsvereinbarung setzt die Voraussetzungen des § 38 ZPO voraus.

 

24.3 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von ac telebusiness.

 

24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken.

 

ac telebusiness GmbH

 

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16540 Hohen Neuendorf

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10585 Berlin

 

 

 

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